Oberster Gerichtshof entscheidet: Wer besitzt die Rechte an KI-Kunst?

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, einen jahrelangen Rechtsstreit um Urheberrechte an von Knstlicher Intelligenz (KI) geschaffener Kunst nicht weiter zu verhandeln. Der Fall betrifft das KI-generierte Bild A Recent Entrance to Paradise, das 2012 von Stephen Thaler erschaffen wurde.
Oberster Gerichtshof entscheidet: Wer besitzt die Rechte an KI-Kunst?

Ein jahrelanger Rechtsstreit über die Urheberrechte von Kunstwerken, die durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden, scheint nun beendet zu sein. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied, den Fall bezüglich eines von KI generierten Bildes nicht zu verhandeln.

Der Streitfall betrifft ein Werk des Informatikers Stephen Thaler aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „A Recent Entrance to Paradise“. Thaler nutzte für die Erstellung ein von ihm entwickeltes KI-System namens DABUS. 2018 beantragte Thaler einen Urheberrechtsschutz für dieses Kunstwerk, doch das US-amerikanische Copyright Office lehnte den Antrag ab. Die Ablehnung begründete die Behörde damit, dass urheberrechtlicher Schutz nur für Werke von Menschen gewährt wird. Ein späteres Gericht bestätigte diese Entscheidung des Copyright Office.

Thalers Anwälte argumentierten, dass er als Entwickler des Systems, das das Bild generierte, als Autor anzusehen sei. In ihrer Stellungnahme führten sie aus, dass andere Länder, darunter China und das Vereinigte Königreich, bereits Urheberrechtsschutz für KI-generierte Werke erlauben. Sie kritisierten die Praxis des US Copyright Office, eigene Anforderungen ohne gesetzliche Grundlage anzuwenden, was zu einer unangemessenen Einschränkung des Urheberrechts führe. Dies stehe im Widerspruch zu der Ansicht des Gerichtshofs, dass das Urheberrecht mit technologischen Entwicklungen Schritt halten müsse.

In einer Mitteilung an CNET bezeichnete Thaler den Moment, obwohl die Berufung des Gerichts abgelehnt wurde, als philosophischen Meilenstein und nicht als Niederlage. Er äußerte weiterhin Unsicherheit über mögliche weitere rechtliche Schritte, betonte jedoch, dass die bestehenden Urheberrechtsregelungen ausdrücklich keine nichtmenschlichen Erfinder berücksichtigen.

Thaler erklärte: „Durch die Einführung von DABUS in das Rechtssystem wurde eine Frage aufgeworfen, die bislang nur theoretisch diskutiert wurde: Müssen Erfindung und Kreativität weiterhin an menschliche Schöpfer gebunden sein, oder können autonome Rechenprozesse tatsächlich eigene Ideen hervorbringen?“ Zuvor hatte er betont, dass die Entscheidung des Copyright Office negative Auswirkungen auf die Entwicklung und Nutzung von KI in der Kreativindustrie, insbesondere in den frühen Phasen der Technologie, haben könnte.

Das Bild, das 2012 mithilfe von DABUS erstellt wurde, steht nun im Zentrum des Urheberrechtsstreits, den der Oberste Gerichtshof der USA nicht weiter prüfen wird. Thaler warnte, dass die aktuellen Richtlinien des Copyright Office zu einer Situation führen könnten, in der minderwertige KI-generierte Inhalte das Internet überfluten und eine Vielzahl von Klagen von Personen provozieren, die Urheberrechte an Werken beanspruchen, die sie selbst nicht geschaffen haben.

Thaler kommentierte: „Das Gesetz hinkt hinter der Realität der technologischen Möglichkeiten hinterher. Das Gericht befasste sich ausschließlich mit dem, was das Gesetz aktuell erlaubt, nicht jedoch mit dem, was die Technologie bereits leisten kann.“ Bislang gab das Copyright Office keine Stellungnahme zu diesem Fall ab.

Author: Omar Gallaga

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